Erdbestattung

Bei der Erdbestattung handelt es sich um die ursprünglichste und wohl auch älteste Form der Bestattung eines Verstorbenen. Bei der Beerdigung  wird der Verstorbene in einem Sarg aus Holz in einer vorgeschriebenen Tiefe begraben. Weiterhin müssen Mindestruhezeiten beachtet werden, die sich regional unterscheiden können. Mittlerweile wurde die Erdbestattung als häufigste Bestattungsform von der Feuerbestattung abgelöst. Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. 

 

Bei den Grabstätten unterscheidet man zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab. Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum das Grabnutzungsrecht.

 

Wahlgrabstätten sind Grabstätten, bei denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von mindestens 20 Jahren erworben und deren Lage von den Angehörigen selbst ausgewählt werden kann. In Wahlgräbern können grundsätzlich zwei Personen übereinander bestattet werden. Sind bereits zwei Personen übereinander bestattet worden, kann eine weitere Beerdigung erst erfolgen, wenn die Mindestruhezeit des zuletzt Bestatteten abgelaufen ist. Zusätzlich können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

  

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt werden und nicht selbst ausgewählt werden können. In jeder Reihengrabstätte darf grundsätzlich nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grabnutzungsrecht nicht verlängert werden und das Grab wird eingeebnet. Eine Verlängerung oder nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich.


Feuerbestattung

 

Bei der Feuerbestattung wird der Körper in einem Sarg in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Die Asche wird danach in eine Urnenkapsel gefüllt, auf der Name, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen eingeprägt sind. Bereits seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung auch in Europa vor allem aus hygienischen Gründen zunehmend verbreitet und ist heute sowohl als kirchliche als auch weltliche Bestattung der Erdbestattung gleichgestellt. Eine Feuerbestattung wird über Landesrecht geregelt. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen darüber. 

Unser kompetenter und zuverlässiger Partner für die Kremation ist: 

Die Feuerbestattung ist die Voraussetzung für moderne Bestattungsformen. Heute eröffnet die Feuerbestattung viele Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung, ob nun in der See, aus einem Heißluftballon in die Luft, ins Weltall,die Diamantbestattung. Vor allem die Bestattung an den Wurzeln eines Baumes wird immer häufiger gewählt. Diese Bestattungsart ist mittlerweile auch auf einigen Friedhöfen möglich. Alternativ gibt es verschiedene Wälder, in denen diese Bestattungsart angeboten wird. In unsrer Nähe befindet sich FriedWald Schwanberg bzw. RuheForst Maintal in Theres, RuheForst Frankenhöhe in Leutershausen oder RuheForst Landhege/ Rothenburg o.d.T in Creglingen.  Weitere Informationen zur naturverbundenen Bestattungen finden Sie unter: